Essay aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In Harry G. Frankfurts Aufsatz „Willensfreiheit und der Begriff der Person“ beschäftigt sich der Philosoph nicht nur mit der Unterscheidung zwischen Handlungsfreiheit und Willensfreiheit, sondern auch mit der Frage, was die Person im Vergleich zu anderen Arten unterscheidet. Dabei wird die Person jedoch nicht mit dem Menschen gleichgesetzt. Dies macht stutzig, werden die Begriffe Person und Mensch doch häufig als eine Art von Synonymen verwendet. Frankfurts Aussage „...es ist genauso denkbar, daß einige Mitglieder der Spezies >Mensch< keine Personen sind“ (Seite 66) widerspricht dieser allgemeinen Auffassung, dass Mensch und Person gleichzusetzen sind. Aber wie kann es möglich sein, dass ein Mensch keine Person ist? Welche Begründung bietet Frankfurt für diese These? Und welche Rolle spielt die Vernunft, die seit der Aufklärung als eines der entscheidende Merkmale des Menschen im Vergleich zu Tieren angesehen wird, bei dieser Unterscheidung? Mit diesen Fragen soll sich das folgende Essay befassen, in welchem untersucht wird, ob ein Mensch nach Frankfurts Theorie wirklich keine Person sein kann.