Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, EBC Hochschule Berlin, Veranstaltung: Projektarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rahmenbedingungen der externen Rechnungslegung zur Bewertung und Bilanzierung des Goodwill weisen zum Teil starke Unterschiede auf. Dies bezieht sich nicht nur auf die Aktivierungspflichten und Verbote, sondern auch auf die Abschreibung. Die Unterschiede liegen unter anderem begründet in den unterschiedlichen Zwecken der Rechnungslegungssysteme, wonach das HGB vorrangig den Gläubigerschutz avisiert (Fremdkapitalgeber), IAS und US-GAAP hingegen vorrangig den Investorenschutz avisieren (Eigenkapitalgeber). Die am 29.06.2001 vom FASB erlassenen neuen Vorschriften SFAS 141 und SFAS 142 zur Abbildung von Unternehmenserwerben und zur Goodwill –Bilanzierung, weisen einen weiteren Schritt in Richtung fair value Accounting auf. Die Arbeit behandelt dabei ausschließlich die neuen Vorschriften und geht nicht auf die Umsetzung der alten Vorschriften in die neuen Vorschriften ein. Ein weiterer Schritt zur Harmonisierung der Bilanzregeln ist die am 29.10.2002 getroffene Vereinbarung zwischen der FASB und der IASB zur Angleichung der Rechnungslegungsstandards nach US-GAAP und IAS, welche bis 2005 abgeschlossen sein soll. Ferner empfiehlt die EU-Kommission die Umsetzung der Bilanzierung nach IAS bei allen börsennotierten Unternehmen bis 2005 bei konsolidierten Abschlüssen. Ziel dieser Arbeit ist es daher, die derzeitigen Vorschriften zur Bewertung und Bilanzierung des Goodwills in den einzelnen Rechnungslegungssystemen und die damit verbundenen Probleme darzustellen.