Vor den interessierten Augen der Öffentlichkeit sind Unternehmensführer zunehmend einer Strafverfolgung wegen Untreue ausgesetzt. Obwohl über unternehmerischen Entscheidungen das Damoklesschwert des § 266 StGB schwebt, zeigen sich nach wie vor große Unwägbarkeiten bei ihrer rechtlichen Beurteilung. In der Konstellation der Einmann-GmbH spitzt sich das Problem zu der Frage zu: Kann der Alleingesellschafter, der aus rein wirtschaftlicher Sicht alleiniger Inhaber des GmbH-Vermögens ist, seine weit gefasste Dispositionsbefugnis so überschreiten, dass er eine Betreuungspflicht gegenüber dem GmbH-Vermögen verletzt? °°Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechungsänderung des BGH zum GmbH-Konzernrecht ("Bremer Vulkan", "KBV") zeigt die Arbeit eine Lösung für dieses Problem auf. Neben dem Stammkapitaleingriff wird der sog. existenzvernichtende Eingriff als tatbestandsmäßig erkannt und aus strafrechtlicher Sicht bestimmt. Die Arbeit widmet sich ferner der Täterstellung des Gesellschafters, der Behandlung der sog. Risikogeschäfte und der Bestimmung des Vermögensnachteils. Sie berücksichtigt bei der Analyse auch die jeweils einschlägi-gen Konzernsituationen. °°Die Arbeit wendet sich an Wissenschaftler des Wirtschaftsstraf- und Gesellschaftsrechts sowie die auf diesem Gebiet tätigen Praktiker.
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