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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Sonstiges, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Historisches Institut), Veranstaltung: Geschichte der Schriftkultur, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Kurs "Alteuropäische Schriftkultur" zeichnet Prof. Dr. Ludolf Kuchenbuch die Überlieferungsgeschichte und die Wirkmächtigkeit des Prümer Urbars von 893 bis 2004 in einzelnen Stationen nach. Hier ist das Original verschollen, jedoch wurde 1222 eine Abschrift des Buches durch den Exabt Caesarius von Mylendonk angefertigt. Die Stadt Meisenheim feiert im Jahr 2015 den 700. Jahrestag der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Sonstiges, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Historisches Institut), Veranstaltung: Geschichte der Schriftkultur, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Kurs "Alteuropäische Schriftkultur" zeichnet Prof. Dr. Ludolf Kuchenbuch die Überlieferungsgeschichte und die Wirkmächtigkeit des Prümer Urbars von 893 bis 2004 in einzelnen Stationen nach. Hier ist das Original verschollen, jedoch wurde 1222 eine Abschrift des Buches durch den Exabt Caesarius von Mylendonk angefertigt. Die Stadt Meisenheim feiert im Jahr 2015 den 700. Jahrestag der Verleihung der Stadtrechte. Sie bezieht sich dabei auf eine Urkunde aus der Kanzlei Kaiser Ludwigs IV., genannt der Bayer, die am 22. März 1315 ausgestellt sein soll. In dieser Urkunde verleiht König Ludwig dem Grafen Georg von Veldenz für die ihm geleisteten treuen Dienste das Privileg zur Errichtung der Stadtmauer. Allerdings ist das Original der Urkunde verschollen und existiert nur als Abschrift im Kopialbuch der Stadt Meisenheim, welches der Rat der Stadt in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts hat anlegen lassen, um sich gegenüber dem Landesherr darauf berufen zu können. Die Parallelen hinsichtlich des Verbleibes der Originalurkunden und der Anfertigung der Kopien als Einforderungsmöglichkeit von Rechten haben den Autor veranlasst, sich näher mit der Urkunde der Stadtrechtsverleihung und ihrer Abschrift zu beschäftigen. Dabei wird der Verfasser allerdings auch auf Unterschiede, die sich beispielsweise aus den unterschiedlichen Anlässen der Verfertigung der Urkunden ergeben, eingehen. In seiner Arbeit wird der Verfasser zunächst die Auseinandersetzung und der Vergleich mit dem Prümer Urbar aufgrund des begrenzten Platzes der Arbeit in knapp zusammengefasster Weise durchführen. Gleichzeitig werden die Urkunde die Verleihung der Stadtrechte sowie ihre Abschrift in den Zusammenhang mit dem Kurs gestellt und erste Parallelen sowie Unterschiede aufgezeigt. In den folgenden Kapiteln werden Urkunde und Abschrift der Stadtrechtsverleihung in verkürzter Form in ihren historischen Kontext verbracht und auch hinsichtlich Gestalt und Inhalt untersucht. In einem kurzen Abriss wird der Autor anschließend auf Gründe, die für das Verschwinden der Urkunde verantwortlich sein könnten, eingehen, da auffälligerweise andere Urkunden des gleichen Zeitraumes noch heute existieren. Weiterhin zeigt der Verfasser in einem weiteren Punkt die Rezeption der Dokumente bis in die Neuzeit. Zum Abschluss seiner Arbeit fasst der Autor die gewonnenen Erkenntnisse kurz zusammen und gibt einen Ausblick über weitere mögliche Forschungsansätze hinsichtlich der Urkunden.

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