18,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: ePub

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Wirtschaftsuniversität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dieser Arbeit sollen die neuen Artikel in der Bundesverfassung betreffend die nichtterritoriale Selbstverwaltung beleuchtet werden. [...] Um die vorliegende Bachelorarbeit und die darin bearbeitete Thematik besser verständlich zu machen, sollen die folgenden, einleitenden Worte einen grundlegenden Überblick zur Ausgangssituation und Problemstellung darstellen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten kam es zu wiederholten Versuchen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Wirtschaftsuniversität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dieser Arbeit sollen die neuen Artikel in der Bundesverfassung betreffend die nichtterritoriale Selbstverwaltung beleuchtet werden. [...] Um die vorliegende Bachelorarbeit und die darin bearbeitete Thematik besser verständlich zu machen, sollen die folgenden, einleitenden Worte einen grundlegenden Überblick zur Ausgangssituation und Problemstellung darstellen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten kam es zu wiederholten Versuchen die österreichische Bundesverfassung an die geänderten Anforderungen, wie etwa durch den Beitritt zur Europäischen Union, anzupassen beziehungsweise auch bestehendem Reformbedarf Rechnung zu tragen. Als Beispiel kann hier die als „Strukturreformkommission“ bezeichnete Expertengruppe für Fragen der Neuordnung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung genannt werden, welche im Jahr 1989 eingesetzt wurde. Im Jahr 1992 wurde eine Vereinbarung getroffen, mit der die wichtigsten verfassungspolitischen Leitlinien für eine weit reichende Änderung des B-VG fixiert wurden. Für die Mehrzahl der strittigen Fragen konnten einvernehmliche Standpunkte formuliert und ein Entwurf einer B-VG-Novelle ausgearbeitet werden. Zu einer Umsetzung dieser Verfassungsreform ist es letztlich aber nicht gekommen.1 [...] 1 Vgl 94/ME XXIII. GP – Ministerialentwurf – Materialien – Vorblatt und Erläuterungen S. 2.