Das Bedürfnis seine Leistungsfähigkeit zu steigern, hat Menschen seit jeher beschäftigt. Die aktuelle Debatte befasst sich unter dem Stichwort "Enhancement" mit nicht indizierten ärztlichen Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, zur Verschönerung und Selbststilisierung. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat Empfehlungen erarbeitet, in denen es um die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts des Patienten sowie die berufsrechtliche, zivilrechtliche und sozialrechtliche Bewertung dieser "Wunschmedizin" geht.
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Aus den Rezensionen: "... Die Tagungsverantwortlichen haben insofern eine glückliche Hand bei der Auswahl der Referenten, Fachgebiete und Themen bewiesen, der Tagungsband wird dadurch zu einer kurzweiligen, gut lesbaren Lektüre. ... Wer sich jedenfalls mit diesem Faktum auseinandersetzen muss oder will, ist mit dem Tagungsband bestens bedient. ... Dieser Tagungsband hält ... was er verspricht. Auf der Basis der tatsächlichen Gegebenheiten werden die rechtlichen Aspekte der wunscherfüllenden Medizin klar dargestellt. Ein Buch also, das es verdient, in der weiteren Diskussion um diese Themen beachtet zu werden." (Prof Dr Martin Rehborn, in: GesundheitsRecht, 2010, Vol. 9, Issue 7, S. 389 f.)