Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Psychologie - Forensische Psychologie und Strafvollzug, Note: 1,7, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte), Veranstaltung: Aufbruch in die Moderne?: Kulturpessimismus und Lebensreform um 1900, Sprache: Deutsch, Abstract: Psychiater sind aus der Justiz heutzutage kaum mehr wegzudenken. Sie werden als Gutachter von den Gerichten hinzugezogen, um die Schuldfähigkeit von Tätern oder die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen. Ihre Ergebnisse beeinflussen häufig den Ausgang eines Prozesses und entscheiden über die Art der Strafe. Erst vor kurzem wartete die europäische Öffentlichkeit angespannt auf die Ergebnisse psychiatrischer Sachverständiger, als es darum ging, ob der Massenmörder Anders Behring Breivik für zurechnungsfähig erklärt werden würde. In Deutschland ist das Thema im Augenblick aktuell, da noch immer über eine Reform der Sicherheitsverwahrung diskutiert wird, die bis Mai 2013 durchgesetzt werden soll. Auch hier geht es um die Definitionsmacht der Psychiatrie, die entscheiden kann, ob ein Verbrecher, auch nach Absitzen seiner Strafe, im Freiheitsentzug bleiben muss.Die Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie und Justiz dauert nun schon über hundert Jahre an. Die Ursprünge dieses Wechselverhältnisses, im späten 19. Und frühen 20. Jahrhundert, und die Verbrecherfrage, wurden in der historischen Forschung ausführlich untersucht, allerdings hauptsächlich in eine Richtung: man analysierte den Einfluss der Psychiatrie auf die Entstehung der Kriminologie und auf die Entwicklung der Strafjustiz. In dieser Arbeit soll das Thema sozusagen von der anderen Seite her aufgerollt werden - sie ist eine Untersuchung aus der Perspektive der Psychiatrie. Die Entwicklung der Modernen Psychiatrie im Deutschen Kaiserreich wurde von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Einige möchte ich hier exemplarisch skizzieren, das Hauptaugenmerk soll aber auf dem Faktor "Verbrecher und die Psychiatrie" liegen. Inwiefern kam die Psychiatrie der Kaiserzeit mit Verbrechern in Berührung? Wie funktionierte die Zusammenarbeit mit der Justiz? Schlussendlich soll geklärt werden, ob und wie die Verbrecherfrage Impulse für die Modernisierung der Psychiatrie gab.
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