Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Kündigungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben der Kündigung wegen erwiesener Straftat oder schwerer Pflichtverletzung –Tatkündigung- ist seit geraumer Zeit auch die Kündigung wegen des Verdachts einer solchen Straftat oder gravie-renden Pflichtverletzung, nach ständiger Rechtsprechung und Literatur anerkannt. Das Referat beleuchtet die Wirksamkeitsvoraussetzungen beider Kündigungsarten und deren Besonderheiten im Vergleich zu einander.