Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Universität Münster (Institut für Steuerrecht), Veranstaltung: Seminar zur WTO, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Beginn der achtziger Jahre treten die an Zahl und Bedeutung rapide zunehmenden regionalen Handelsabkommen immer stärker in direkte Konkurrenz zum multilateralen Handelssystem der WTO.1 Die WTO verfolgt das Ziel eines einheitlichen, globalen Handelssystems durch die Liberalisierung des internationalen Handels auf multilateraler Basis. Wichtigste Regelung zur Erreichung dieses Ziel ist das im WTO-Recht verankerte Prinzip der Meistbegünstigung, welches die einer Vertragspartei gewährten Vorteile auf alle Mitglieder ausdehnt. Regionale Integrationsabkommen verletzen das Meistbegünstigungsprinzip, da sie ihre Mitglieder begünstigen, ohne die Vorteile an andere Staaten weiterzugeben.2 Dennoch bestehen im Recht der Welthandelsorganisation Ausnahmeregelungen für regionale Integrationsprozesse, was auf den ersten Blick einen fundamentalen Widerspruch darstellt.3 Die Befürworter regionaler Integration sehen in der Koexistenz von WTO und regionalen Präferenzabkommen keine Abwendung vom Multilateralismus, sondern lediglich eine Zwischenstufe im multilateralen Liberalisierungsprozess.4 Dagegen befürchten die Gegner eine Erosion der Meistbegünstigung und einen Zerfall des Welthandelssystems in feindliche Handelsblöcke.5 Die vorliegende Arbeit diskutiert die Ausnahmeregelungen des WTO-Rechts für regionale Integrationsabkommen.6 Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den rechtlichen Bestimmungen des Art. XXIV GATT, welcher die wohl wichtigste und meistgenutzte Möglichkeit der Bildung von regionalen Präferenzräumen darstellt.7 Die übrigen Normen können lediglich in Ansätzen vorgestellt werden, da ansonsten aufgrund der Komplexität der Thematik der vorgegebene Rahmen der Arbeit weit überschritten würde. Weiterhin wird das Prüfungs- und Kontrollverfahren durch das Komitee für regionale Handelsabkommen näher erläutert. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf erforderliche Reformen des WTO Rechts für Regionalausnahmen.
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