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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Über eine Millionen Flüchtlinge erreichten Deutschland im Jahre 2015, wodurch sich einige Städte und Gemeinden überfordert fühlen. Österreich führt eine jährliche Obergrenze für die Einreise von Flüchtlingen ein und auch verschiedene Stimmen in Deutschland fordern eine solche Lösung, um die Zahl der Asylsuchenden zu verringern. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel entgegnete in der Vergangenheit diesen Forderungen, dass…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Über eine Millionen Flüchtlinge erreichten Deutschland im Jahre 2015, wodurch sich einige Städte und Gemeinden überfordert fühlen. Österreich führt eine jährliche Obergrenze für die Einreise von Flüchtlingen ein und auch verschiedene Stimmen in Deutschland fordern eine solche Lösung, um die Zahl der Asylsuchenden zu verringern. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel entgegnete in der Vergangenheit diesen Forderungen, dass das Grundrecht auf Asyl „keine Obergrenze“ kenne. Unter Obergrenze wird in diesem Kontext, eine nationale numerische Höchstgrenze für die Einreise und Aufnahme von international Schutzsuchenden verstanden. Die Forderung nach Obergrenzen ist also ein fester Bestandteil der flüchtlingspolitischen Debatten geworden. Ob das deutsche Grundrecht auf Asyl aus juristischer Sicht beschränkt werden kann, ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Hierbei wird die Existenz und Rechtmäßigkeit von Grundrechtsschranken erörtert und eine mögliche Verfassungsänderung in den Blick genommen, die eine Obergrenze zulässig machen könnte.