Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,0, Technische Universität Berlin (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar Fremdheit und Selbstverständnis. Kategorien deutscher Politik im 20. Jahrhundert., Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen ist keine spezifische Erscheinung des Nationalsozialismus. Die Kriminalisierung der gleichgeschlechtlichen Liebe lässt sich bis ins frühe Mittelalter verfolgen1, in Deutschland gab es seit 1871 mit dem § 175 RStGB eine reichsweite Strafverordnung die die gesetzliche Grundlage zur Verfolgung von Homosexuellen schuf. Gleichwohl nahm die Verfolgung insbesondere schwuler Männer im Dritten Reich spezifische Züge an. Grundlegend dafür war die Herauslösung des Homosexuellendiskurses aus den bisher zuständigen Agenturen der Medizin und Justiz und seine politische Aufladung. Schwule waren nicht mehr länger ,nur' Kranke oder Kriminelle, sondern wurden in der NS Propaganda zu Feinden der Volksgemeinschaft und damit zu Staatsfeinden stilisiert. ,,Nicht ,arme kranke Menschen' sind zu ,behandeln' sondern Staatsfeinde auszumerzen" so der Schlusssatz eines einschlägigen Artikels im ,Schwarzen Korps', dem propagandistischen Zentralorgan der SS aus dem Jahre 1937. Im Sinne des Ideals einer völkisch formierten Gesellschaft galt es für die Nationalsozialisten all diejenigen ,auszumerzen' oder ,umzuerziehen', die sich der Volksgemeinschaft widersetzten oder entzogen. Auch die Verfolgung schwuler Männer war Element dieser Politik. Dabei basierte die Konstruktion des Homosexuellen als Staatsfeindes vor allem auf drei Argumenten, die sich immer wieder in der nationalsozialistischen Propaganda finden lassen:
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