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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,3, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Herbst 1949 erklärten sowohl die BRD als auch die DDR unterschiedliche Wege, auf denen sie den Faschismus und Militarismus bekämpfen wollten. Diese Wege gründeten in den unterschiedlichen politischen Zielen und Grundsätzen der jeweils herrschenden Macht. Die CDU unter Konrad Adenauer forcierte eine demokratisch liberale Grundordnung im System der Marktwirtschaft und des Kapitalismus sowie eine rechtsstaatliche…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,3, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Herbst 1949 erklärten sowohl die BRD als auch die DDR unterschiedliche Wege, auf denen sie den Faschismus und Militarismus bekämpfen wollten. Diese Wege gründeten in den unterschiedlichen politischen Zielen und Grundsätzen der jeweils herrschenden Macht. Die CDU unter Konrad Adenauer forcierte eine demokratisch liberale Grundordnung im System der Marktwirtschaft und des Kapitalismus sowie eine rechtsstaatliche Ordnung. In der SBZ wurde bereits 1946 die Einheitspartei SED durch eine Zwangsvereinigung von KPD und SPD gegründet, die den Anspruch vertrat, den ersten sozialistischen deutschen Staat zu gründen. In Abhängigkeit zur Sowjetunion zielte die ostdeutsche Politik auf den Aufbau des Sozialismus und die Planwirtschaft sowie die Ausrottung des faschistischen Gedankengutes. Insbesondere in der SBZ/DDR wurde dem Rechtssystem, wegen seiner Durchdringung mit den politischen Zielen, die Grundlage entzogen. Die proklamierte Rechtsstaatlichkeit wurde unter den Maximen der „sozialistischen Gesetzlichkeit“ betrieben. Neben der Verurteilung von NS- und Kriegsverbrechern wurden auch politisch Andersdenkende zu Unrecht als NS – Täter verdächtigt, denunziert und verfolgt. Zum Einen fungierte die ostdeutsche Justiz zur Festigung der Macht und der Monopolstellung der SED. Zum Anderen wurden die politischen Auseinandersetzungen mit dem Westen stets von ihrer Instrumentalisierbarkeit überschattet. Beispielhaft in Wirkung und Ausmaß waren die Waldheimer Prozesse im Frühsommer 1950. Ausgehend von der Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrecher in der Sowjetunion soll sich diese Arbeit mit dem juristischen Teilaspekt der Ahndung und Aufarbeitung von NS – Verbrechen in der SBZ/DDR befassen. Insofern werden zu Beginn dieser Analyse die Voraussetzungen für eine justitielle Ahndung in der SBZ/DDR aufgezeigt. Hierbei sind auch die Grundzüge der sowjetischen Rechtspraxis von Bedeutung. Für die weitere Analyse werden die rechtlichen Grundlagen der Alliierten beleuchtet. Im Anschluss daran muss zwingend der Gründungsmythos der DDR betrachtet werden, um die Vorgehensweise der politischen Funktionäre aufzuzeigen. Daraus ergibt sich der Vorwurf der Instrumentalisierbarkeit des Antifaschismus für politische Zwecke und zudem die These der Kollektivschuld.