Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,0, Technische Universität Dresden (Stiftungslehrstuhl für öffentliches Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Schwelle zum Einschlagen des Rechtswegs ist trotz der ungebrochenen Klagelust der Deutschen beachtlich. Je nach Gewicht des zur Durchsetzung berufenen Interesses, kann diesem eine schier unübersehbare Belastung in zeitlicher und finanzieller Hinsicht entgegenstehen, oft gepaart mit dem Risiko eines offenen Verfahrensausgangs, an dessen Ende schlimmstenfalls ein verlorener Prozess bei umfassender Kostentragungspflicht steht. Dies wird dem Rechtsschutzsuchenden bereits im Vorhinein durch normiertes Verfahrensrecht ausdrücklich vor Augen geführt. Es stellt sich mithin die Frage nach der Zulässigkeit solcher Rechtsschutzhemmnisse und eingehender noch nach den Maßstäben ihrer Aufstellung. Im Folgenden wird deshalb untersucht werden, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, als Leitregel allen staatlichen Handelns, auch in diesem Bereich seine Beachtung zu finden hat und in welcher Gestalt, mit welcher Reichweite er anzuwenden ist. Einzelne Rechtsschutzerschwernisse sollen hier überblicksartig dargestellt, ein genauerer Blick auf die Frage nach angemessenen Gerichtskosten gelegt werden - ein Problem das wegen voranschreitender Vermögensdrift von ungebrochener Aktualität ist.
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