Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2, Universität St. Gallen (Institut für Dienstleistungen und Tourismus, IDT), Veranstaltung: Public Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, dass staatliches Handeln nicht mehr ausschliesslich als hoheitliche Tätigkeit oder hierarchische Steuerung aufgefasst werden kann, ist keine brandneue Entwicklung. Es ist kein neuartiges Phänomen, dass Verwaltungen in ihrer täglichen Arbeit Entscheidungen durch Verhandlungen mit den Betroffenen vorbereiten und statt einseitigen Anordnungen flexiblere Instrumente zur Ergebnissteuerung, wie z.B. ein ausgeklügeltes Kontraktmanagement, einsetzen. Auch existiert schon eine breite Basis an Literatur mit Bezug zum Thema der "verhandelnden Verwaltung", weshalb es nicht Ziel dieser Arbeit ist, das Phänomen von kooperativem Handeln staatlicher Institutionen neu zu entdecken. Vielmehr soll ein Überblick und eine Differenzierung der verschiedenen Formen nicht-hoheitlicher, nicht-hierarchischer Erfüllung öffentlicher Aufgaben gegeben werden. Indem die vielfältigen Anwendungsbereiche, Konzeptionen und Ausprägungen kooperativen Verwaltungshandelns "aufgefächert" werden, soll das Verständnis dieses Konzepts erleichtert werden. Denn auf Grund des ungleichen Verständnisses und der unterschiedlichen Anwendungen dieses Prinzips auf so vielen verschiedenen Ebenen und Bereichen von Politik und Staat herrscht in diesem Gebiet durchaus eine gewisse Verwirrung vor. Deshalb wird im ersten Teil die Frage, ob es die verhandelnde Verwaltung geben kann, so beantwortet, indem die Methodik der Kooperation von anderen Verhandlungs- und Entscheidungsverfahren abgegrenzt und näher charakterisiert wird. In einem zweiten Teil zeigen Anwendungsfelder aus der Praxis, wo und inwiefern es die verhandelnde Verwaltung geben darf bzw. soll. Die Untersuchung bringt hervor, dass sich die Frage, ob es die verhandelnde Verwaltung geben muss, eigentlich erübrigt. Deshalb werden im dritten Teil jene Bereiche angesprochen, in welchen eine weitere Reform hin zur kooperativen Verwaltung wünschenswert wäre bzw. unumgänglich ist und klare Effizienz- und Effektivitätsgewinne mit sich brächte.