Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Note: 1, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Der 8. Mai 1945 – Dresden liegt schon in Schutt und Asche, Mussolini und seine Geliebte Clara Petacci sind unlängst von Partisanen erschossen worden, Hitlers und Eva Brauns Leichen ruhen verbrannt im Garten der Reichskanzlei. Die Wehrmacht ist besiegt, der Volkssturm abgeflaut, der Krieg, der nie hätte beginnen dürfen, ist aus, viel zu spät. Nachts zuvor unterzeichneten die Generäle von Friedeburg und Jodl die bedingungslose Kapitulation bereits in Reims, nun aber, da die Kapitulationsurkunde im sowjetischen Hauptquartier in Karlshorst von General Keitel ratifiziert wurde, war die Einstellung aller Kampfhandlungen zumindest in Europa vollbracht1. 7,3 Millionen Deutsche ließen in diesem fast sechs Jahre dauernden Inferno ihr Leben, davon 2,5 Millionen Zivilisten. Die Verluste aller anderen teilnehmenden Staaten betrugen nach dem verheerenden Feldzug der Verbände der Wehrmacht und der SS in ganz Europa unvorstellbare 47 Millionen Menschen2, davon hatte die Sowjetunion den Löwenanteil zu beklagen. Im Zweiten Weltkrieg starben schätzungsweise 20 bis 30 Millionen Soldaten der Roten Armee und sowjetische Zivilisten3. Aber wie nun weiter? Natürlich hatte es bereits zuvor Beratungen der Siegermächte gegeben. Einig war man sich u.a. gewesen über die komplette Besetzung Nazideutschlands. Die Fehler, welche unbestritten nach dem Ersten Weltkrieg gemacht wurden und die quasi den Weg in dieses neuerliche Blutbad ebneten, sollten keinesfalls wiederholt werden. Zu diesen früheren Nachlässigkeiten gehörte allerdings auch die Reparationsfrage. Nach dem vorherigen Krieg war weder die genaue Höhe noch die Art und Weise der deutschen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern festgelegt worden, was immer wieder Anlass zu Spekulationen bot und für unnötigen Konfliktstoff sorgte. Nachbesserungen bzw. erstmalige Festlegungen wurden nötig, bis nach längeren heftigen Streitigkeiten die Einstellung der Reparationen nur noch eine Formsache war. Im Folgenden soll nun untersucht werden, wie die Reparationsfrage nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gehandhabt wurde, und dies am Beispiel der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ).