Die Verlegung von Dienstbarkeiten steht im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung. Das schweizerische Zivilrecht sieht traditionellerweise eine Trennung von dinglichen und obligatorischen Rechten vor. Nach heute einhellig vertretener Auffassung soll Art. 742 ZGB rein realobligatorische Ansprüche zwischen dem Eigentümer des berechtigten und dem Eigentümer des belasteten Grundstücks begründen. Diese Arbeit untersucht, wie das Verlegungsrecht in das System des schweizerischen Zivilrechts einzuordnen ist und wie sich diese Zweiteilung auf den Verlegungsanspruch im Besonderen auswirkt. Dabei wird sich zeigen, dass der Verlegungsanspruch nicht zwingend ein realobligatorisches Verhältnis zwischen dem Eigentümer des dienenden Grundstücks und dem Berechtigten begründet.