Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10 Punkte, Universität Osnabrück (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit Fragen zur Rechtsdurchsetzung einer Gemeinschaftsmarke bei deren Verletzung. Hierzu wird zunächst ein kurzer Überblick über das Gemeinschaftsmarkenrecht und seine Grundprinzipien, sowie über die Verletzungstatbestände gegeben. Im Anschluss wird auf die aus einer Verletzung erwachsenden Ansprüche sowie die Möglichkeiten zur gerichtlichen Durchsetzung eingegangen. Schwerpunkte: Verletzung einer Gemeinschaftsmarke, Autonome Ansprüche aus der GMVO, Einstweilige Maßnahmen, gerichtliche Durchsetzung der Gemeinschaftsmarke im Hauptsacheverfahren. Nicht weiter behandelt werden Streitigkeiten bzgl. des Eintragungsverfahrens. Mit der Zielsetzung, die harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft sowie die Vollendung und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu fördern, und die Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu beseitigen, erließ der Rat der Europäischen Union am 20. Dezember 1993 die Gemeinschaftsmarkenverordnung . Mit dieser Verordnung wurde erstmals ein geschlossenes, supranationales Regelungssystem geschaffen, das als Verordnung gem. Art. 249 EGV unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt und die Möglichkeit bietet, durch eine einzige Eintragung, Marken gemeinschaftsweit schützen zu lassen. Das in Alicante (Spanien) ansässige, unter anderem für die Eintragung der Gemeinschaftsmarke zuständige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt nahm am ersten April 1996 seine Tätigkeit auf. Die Erwartungen an das Interesse der Wirtschaft an der Gemeinschaftsmarke sind von Anfang an weit übertroffen worden: Mittlerweile sind nahezu 600.000 Anmeldungen erfolgt und fast 400.000 Gemeinschaftsmarken eingetragen, das Gemeinschaftsmarkensystem wird daher als durchschlagender Erfolg bewertet. Gestützt ist das Gemeinschaftsmarkenrecht von drei Grundprinzipien, die sich auch auf die Durchsetzung der Rechte aus einer Gemeinschaftsmarke auswirken und hier daher kurz erläutert werden. Konzipiert ist die GMVO als autonomes gemeinschaftsrechtliches Schutzsystem : Die Ge-meinschaftsmarke soll grundsätzlich nur den Vorschriften der GMVO und nicht dem Recht der Mitgliedstaaten unterliegen . Dieses Prinzip findet seinen Ausdruck in Art. 14 I Satz 1 GMVO.
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