0,00 €
0,00 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
0,00 €
0,00 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
Als Download kaufen
0,00 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
Jetzt verschenken
0,00 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
  • Format: PDF

Essay aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Veröffentlichung von privaten Nachrichten im Internet ist nicht schon deshalb zulässig, weil der Empfänger einer persönlichen Nachricht per E-Mail oder auf einem Social-Media-Profil diese in seinem Profil lesen kann. Denn die Berechtigung, diese Nachricht auch in seinem Profil zu veröffentlichen und damit den ursprünglich vom Versender der Nachricht bestimmten Personenkreis eigenhändig zu erweitern, hängt von mehreren Umständen ab. Der Empfang einer Nachricht allein ist keinesfalls ausreichend.…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Veröffentlichung von privaten Nachrichten im Internet ist nicht schon deshalb zulässig, weil der Empfänger einer persönlichen Nachricht per E-Mail oder auf einem Social-Media-Profil diese in seinem Profil lesen kann. Denn die Berechtigung, diese Nachricht auch in seinem Profil zu veröffentlichen und damit den ursprünglich vom Versender der Nachricht bestimmten Personenkreis eigenhändig zu erweitern, hängt von mehreren Umständen ab. Der Empfang einer Nachricht allein ist keinesfalls ausreichend.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Ich wurde als Rechtsanwalt am Amtsgericht Burgwedel, Landgericht Hannover sowie am Oberlandesgericht Celle zugelassen. Bis auf die beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen postulationsfähigen Rechtsanwälte darf seit dem 1. Juni 2007 jeder Anwalt vor jedem Amts- Land- und Oberlandesgericht in Deutschland auftreten. Die Erlaubnis zum Führen des Titels Fachanwalt für Informationstechnologierecht - IT-Recht, wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Celle verliehen.