Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der europäischen Integration sind nicht nur die einzelnen Nationen und Volkswirtschaften enger zusammen gewachsen. Auch die Bedeutung des EU/EWR-Raums als Markt für inländische Unternehmen nahm stetig zu, und darum deren dortige Aktivität. Aufgrund dessen werden positive als auch negative Einkünfte inzwischen unter dem Einfluss einer Vielzahl von Jurisdiktionen generiert, wobei der Forschungsgegenstand in dieser Arbeit Letztere sein sollen. Angesichts stetig ansteigender in- und ausländischer Verlustvorträge und der vorherrschenden Finanzmarktkrise, die immer mehr Unternehmen rote Zahlen schreibt lässt, erscheint es für diese grenzübergreifend agierenden Unternehmen von immensen Interesse zu sein, die durch die Outboundaktivitäten erlittenen Verluste im Inland steuerlich nutzen zu können. Andernfalls würde es zu ökonomischen Fehlanreizen kommen, weswegen es in den letzten Jahren hauptsächlich durch den EuGH initiierte Bemühungen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets gibt, die grenzüberschreitende Verlustnutzung zumindest teilweise zu ermöglichen. Über die konkrete Reichweite dieser Vorgaben gibt es in der Literatur und Rechtsprechung jedoch höchst unterschiedliche Auffassungen. Angesichts dieser Unklarheit soll in der vorliegenden Arbeit der Frage nachgegangen werden, welche Vorgaben konkret durch den EuGH gemacht werden, welche Verluste deswegen berücksichtigt werden müssen, wie diese Berücksichtigung konkret ausgestaltet ist bzw. sein sollte, und welche Folgen sich daraus für die Organschaft ergeben. Dazu wird einleitend in Kapital 2 erörtert, welche Anforderungen an ein Verlustverrechnungssystem aus rechtlicher sowie ökonomischer Sicht zu stellen sind. Sodann werden die entscheidenden Urteile des EuGH in Hinblick auf die grenzüberschreitende Verlustverrechnung - Marks & Spencer (3. Kapitel) und Lidl Belgium (4. Kapitel) - vorgestellt, und die entscheidenden Grundsätze eingehend erörtert. Da sich zeigen wird, dass diese keineswegs zweifelsfrei aufgestellt sind, werden anschließend in Kapitel 5 die verbleibenden Auslegungslücken identifiziert und mögliche Lösungen aufgezeigt. Daraufhin wird in Kapitel 6 eine denkbare Gestaltungsmöglichkeit zur doppelten Verlustnutzung diskutiert, die sich aus diesen Lücken ergibt. Da sich aus den vorausgehenden Kapiteln erahnen lassen wird, dass die gegenwärtigen Organschaftsregelungen gegen das Unionsrecht verstoßen, wird darauf in Kapitel 7 näher eingegangen, und mögliche Lösungen vorgestellt...
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