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Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12,2, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 22.12.2007 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels in Kraft getreten, in dessen Rahmen auch der heftig umstrittene § 29 neu in das GWB eingefügt wurde. Die Einführung des § 29 GWB, welcher eine auf Strom und Gas beschränkte verschärfte Missbrauchsaufsicht beinhaltet, soll zum einen dem BKartA und den…mehr

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Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12,2, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 22.12.2007 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels in Kraft getreten, in dessen Rahmen auch der heftig umstrittene § 29 neu in das GWB eingefügt wurde. Die Einführung des § 29 GWB, welcher eine auf Strom und Gas beschränkte verschärfte Missbrauchsaufsicht beinhaltet, soll zum einen dem BKartA und den Landeskartellbehörden die Verfolgung von überhöhten Preisen in den Strom- und Gasmärkten vereinfachen, und zum anderen zur Verbesserung des Wettbewerbs auf diesen Märkten beitragen. Ziel der Regelung ist vor allem, sowohl die Endverbraucher vor der Ausbeutung durch marktbeherrschende Unternehmen durch überhöhte Preise zu schützen, als auch Investitionsanreize zu setzen und den Markzutritt für potentielle Wettbewerber zu erleichtern. Grund für diese Verschärfung ist die Einschätzung des Gesetzgebers, dass sich trotz der Marktöffnung durch die Energierechtsreform von 1998 und weiterer Liberalisierungsmaßnahmen auf den Strom- und Gasmärkten noch immer kein funktionierender Wettbewerb entwickelt hat und die Energiepreise, insbesondere in den Jahren 2007/2008, auf ein volkswirtschaftlich bedenkliches Niveau gestiegen sind, was mit der Entwicklung der Primärenergiekosten nicht mehr begründbar erscheint und die Endverbraucher über Gebühr belastet. Trotz dem zu befürwortenden Ziel der Regelung des § 29 GWB ist diese nicht nur der scharfen Kritik der von der Norm betroffenen Unternehmen ausgesetzt, sondern wird auch von potentiellen Wettbewerbern und Unternehmen, die erst in den betroffenen Markt eintreten wollen und infolgedessen von der Norm gerade profitieren sollen, mit erheblichen Bedenken betrachtet. Gegenstand dieser Arbeit sind die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 29 GWB durch das BKartA sowie deren kritische Betrachtung, die Auswertung der vom BKartA im November 2008 abgeschlossenen ersten Verfahren, sowie die Auswirkungen der Norm auf den Markt, die Marktteilnehmer und den Wettbewerb. Vor allem soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Kritik an der Regelung berechtigt ist bzw. worauf sich diese stützt, und ob die Ziele, welche mit § 29 GWB verfolgt werden, auf diese Weise tatsächlich erreicht werden können.

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