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Referat (Handout) aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, , Veranstaltung: AG im Referendariat, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Deal bzw. die Verständigung im Strafprozeß ist eine Absprache zwischen den Strafverfolgungsorganen und dem Beschuldigten bzw. seinem Verteidiger mit dem Ziel, Einigkeit über die Art und Weise der Verfahrensgestaltung oder die Verfahrensbeendigung herzustellen. Eine Absprache ist faktisch in jedem Stadium des Verfahrens möglich. Gekennzeichnet ist die Absprache durch wechselseitiges Nachgeben der…mehr

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Produktbeschreibung
Referat (Handout) aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, , Veranstaltung: AG im Referendariat, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Deal bzw. die Verständigung im Strafprozeß ist eine Absprache zwischen den Strafverfolgungsorganen und dem Beschuldigten bzw. seinem Verteidiger mit dem Ziel, Einigkeit über die Art und Weise der Verfahrensgestaltung oder die Verfahrensbeendigung herzustellen. Eine Absprache ist faktisch in jedem Stadium des Verfahrens möglich. Gekennzeichnet ist die Absprache durch wechselseitiges Nachgeben der Beteiligten. Am häufigsten sind insoweit einerseits das Geständnis und andererseits im Ermittlungsverfahren ein "diskretes" Vorgehen bzw. im Hauptverfahren Zusagen im Hinblick auf das Strafmaß. Absprachen sind in der StPO nicht normiert, gewinnen aber in der Praxis immer größere Bedeutung, insbesondere zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung. Vorteile werden darin gesehen, eine Entscheidung in angemessener Zeit zu finden, die Strafrechtspflege zu entlasten, die Akzeptanz des Urteil zu erhöhen, die Interessen des Opfers besser zu berücksichtigen, einer Prangerwirkung entgegenzuwirken und die in anderen Rechtsbereichen zu beobachtende Tendenz zu konsensorientierter Verfahrensweise und Ergebnisfindung nutzbar zu machen. Neben den genannten Vorteilen wird seitens der Befürworter des Deal angeführt, daß andere Verfahrensordnungen, die gleichfalls dem Untersuchungsgrundsatz unterliegen, ausdrücklich die Zulässigkeit von Vereinbarungen normieren, vgl. §§ 93 FGO, 106 VwGO, 101 SGG.

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Autorenporträt
Seit 2017 Referent Immobilienrecht, die durch die Bayerische Versorgungskammer vertretenen Versorgungseinrichtungen, München Seit 2017 Nebentätigkeit als selbständiger Anwalt, München 2016 Associate, Pinsent Masons LLP, München 2002 bis 2016 HV-Consultant und Rechtsreferent, Manager AGM Legal, Legal Counsel, SLS HV-Management AG bzw. Computershare GmbH & Co. KG, München / Schwabhausen 2001 bis 2002 Vorstandsassistent, Bayerische Immobilien AG, München 2000 Referent der Landtagsabgeordneten Gerhard Becker, Prof. Erika Fellner und Michael Siebel, Wiesbaden 1997 bis 1999 Referendariat, Landgericht Gießen, 2. Staasexamen bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften, Justus Liebig Universität Gießen, 1. Staasexamen