Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, DIPLOMA Fachhochschule Friedrichshafen, Veranstaltung: Theatervertragsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit verdeutlicht, wer überhaupt als Künstler gilt und insbesondere im Rahmen der Rechtsprechung und des Gesetzes als Künstler angesehen wird. Neben historischen Hintergründen über die Entstehung und Entwicklung der Vertragsverhältnisse mit und zwischen Künstlern und Theaterbetrieben verdeutlicht die Arbeit im Hauptteil dann die heute übliche vertragsrechtliche Gestaltungspraxis am Musiktheater unter Berücksichtigung freier Gastspielverträge und den tarifvertraglichen Absprachen NV Bühne und Haustarife. Künstlerverträge sind nicht selten ebenso vielfältig und einfallsreich wie die Kunst an sich. Aus diesem Grunde tun sich Künstler, Bühnenverbände, Theaterbetriebe und Tarifpartner sehr oft schwer damit, ihre Interessen vertraglich zu regeln beziehungsweise gefundene Regelungen im Einvernehmen anzuwenden. Dies wiederum ruft nicht selten die Arbeitsgerichte auf den Plan und zwingt sie dazu, Rechtsklarheit zu schaffen, wie dies außerdem an einigen BAG- und Schiedsgerichts-Urteilen ersichtlich wird. Damit liefert die Arbeit vorzugsweise einen umfassenden Überblick über das Vertragsrecht der Musiktheater und der dortigen Musikszene.
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