Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 6, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Schwerpunktbereichsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Examenshausarbeit erörtert die Funktion und Bedeutung eines Rechtsanwalts im Zivilprozess. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema der anwaltlichen Vertretung im Zivilprozess. Einer der Schwerpunkte dieser Arbeit liegt darauf, die Bedeutung und Funktionen des Rechtsanwalts darzustellen. Es ist vorliegend zu erläutern, wie die anwaltliche Berufsausübung, insbesondere durch das Prinzip der „Freien Advokatur“ sowie die besondere Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege und Interessenvertreter, geprägt ist. Weiterhin sind die sich hierbei ergebenden rechtlichen und praktischen Probleme zu erörtern. Ferner ist auf die Frage einzugehen, ob die gesetzlich vorgeschriebene, den Parteien „aufzudrängende“ Pflicht, sich vor dem Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, verfassungsrechtlich verankert ist. Es ist mithin zu untersuchen, inwieweit die anwaltliche Vertretung, im Hinblick auf die Ausübung der in dem deutschen Grundgesetz gewährten Justizgewährungsansprüche und Justizgrundrechte, eine Rolle spielt. Zudem ist zu erwägen, ob der Anwaltszwang verfassungsmäßig ist. Es ist überdies eine Überlegung wert, inwiefern der Anwaltszwang auch Anwendung für jedes zivilrechtliche Hauptsacheverfahren vor Amtsgerichten finden sollte beziehungsweise, ob die Einführung dieses Instituts in diesen Fällen von Rechtssuchenden gewünscht ist. Weiterhin stehen im Mittelpunkt die Pflichten, die ein Anwalt aufgrund eines ihm erteilten Mandats zu erfüllen hat. Die Funktionen des Anwalts in jeder Phase des gerichtlichen Verfahrens – von der Mandatsannahme über die Klageerhebung und den frühen ersten Termin beziehungsweise das schriftliche Vorverfahren bis hin zur mündlichen Verhandlung - sind demzufolge darzustellen. Die Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit im Ablauf eines Zivilprozesses ist folglich zu untersuchen.