Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Universität Hohenheim (Institut für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Vortrag an der Univ. Budweis, Sprache: Deutsch, Abstract: Weltweit nimmt im Zuge der Globalisierung die Dominanz der englischen Sprache als Verkehrssprache weiter zu. Im familiären und regionalen Umfeld behalten die übrigen Sprachen, von denen es weltweit ca. 6.700 - davon 1.200 standardisiert - gibt, ihre Bedeutung bei und wirken Identität stiftend. Internationale Organisationen müssen auf die nationale Souveränität und Kultur ihrer Mitgliedstaaten Rücksicht nehmen, wenn sie selbst besondere rechtliche Beziehungen zu den Bürgern ihrer Mitgliedstaaten begründen. Den Sprachen der Mitgliedstaaten kommt im institutionellen System der Europäischen Union deshalb eine besondere Bedeutung zu. Sie sind für die tägliche Kommunikation der Politiker und Beamten in Europa notwendig, werfen jedoch auch erhebliche praktische Probleme bei ihrer Verwendung auf. Manche sprechen von einem babylonischen Sprachenwirrwarr in Brüssel, zu dem es aber keine Alternative zu geben scheint. Allgemein akzeptiert ist die Zugehörigkeit der Sprache zur nationalen Identität der Mitgliedstaaten, die von der Europäischen Union geachtet wird (vgl. Art. 6 Abs. 3 des EU-Vertrages, Art. 22 der Europäischen Charta der Grundrechte). Sie ermöglicht nicht nur Kommunikation, sondern ist darüber hinaus auch Kultur stiftend. Die Errichtung eines Sprachenregimes in der Gemeinschaft stellte deshalb seit ihren Anfängen in den fünfziger Jahren eine große Herausforderung für die EG/EU dar. Als Folge der Erweiterung der EU nach Osten und Süden im Jahr 2004 werden sich die Probleme bei der Verwendung der zahlreichen Sprachen in den Institutionen der EU noch weiter verschärfen.
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