Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 3,00, Donau-Universität Krems - Universität für Weiterbildung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erwirkung eines Bleiberechtes mit Hilfe des Art 8 EMRK kann unter Umständen ein langwieriges Verfahren nach sich ziehen. Der Erfolg ist wie bei anderen Verwaltungsverfahren nicht immer garantiert, obwohl eine analoge Rechtsprechung diesen bejaht. Dazu kommt, dass die Fremdenrechtsmaterie mit unzähligen Änderungen und einer sehr reichhaltigen Judikatur der Höchstgerichte eine äußerst Komplexe ist. Um einen ersten Überblick über die Hülle und Fülle der Rechtsschutzmöglichkeiten im fremdenrechtlichen Verfahren zu geben, werden auch diese samt Verbindungen angesprochen. Dabei wird äußerst viel Wert auf die in Österreich besondere verfassungsrechtliche Stellung der EMRK und die damit verbundenen Prüfungsmaßstabes des EGMR gelegt. Ziel dieser Arbeit ist es darzulegen, wie ein Vorbringen im Sinne des Art 8 EMRK mit dem Fokus auf dem Privat- und Familienleben zum begehrten Bleiberecht bzw. zur Versagung sowie Beendigung führen kann. Der Leser soll Klarheit darüber erhalten, welche prozessualen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Art 8 EMRK in der jeweiligen Materie bestehen, und welchem Gewicht dem Vorbringen beizumessen ist.
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