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Nicht nur die Vorstände von Versicherungsaktiengesellschaften stehen vor dem Problem, dass sie einerseits einen stattlichen Aufgabenumfang zu bewältigen haben, aber ihnen andererseits bereits bei einer vorstandsinternen Weitergabe bestimmter Aufgaben enge Grenzen gesetzt werden. Die Grenzziehung zwischen der rechtlich zulässigen Delegation und den nicht übertragbaren Leitungsaufgaben erweist sich oftmals als schwierig. Das für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen bedeutsame Spannungsverhältnis wird durch das Werk von Christian Faust in Bezug auf die Aufgaben des Risikomanagements einer…mehr

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Produktbeschreibung
Nicht nur die Vorstände von Versicherungsaktiengesellschaften stehen vor dem Problem, dass sie einerseits einen stattlichen Aufgabenumfang zu bewältigen haben, aber ihnen andererseits bereits bei einer vorstandsinternen Weitergabe bestimmter Aufgaben enge Grenzen gesetzt werden. Die Grenzziehung zwischen der rechtlich zulässigen Delegation und den nicht übertragbaren Leitungsaufgaben erweist sich oftmals als schwierig. Das für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen bedeutsame Spannungsverhältnis wird durch das Werk von Christian Faust in Bezug auf die Aufgaben des Risikomanagements einer Versicherungsaktiengesellschaft nach § 64a VAG aufgelöst. Der Arbeit ist zunächst ein kurzer Überblick über die Historie des Lamfalussy-Verfahrens vorangestellt, das von wesentlicher Bedeutung für die Rechtsentwicklungen im Bereich des § 64a VAG ist. Ihm folgt neben einer Darstellung des Grundsatzes der Gesamtverantwortung und einer grundsätzlichen Untersuchung der vom Gesamtvorstand zwingend wahrzunehmender Leitungsaufgaben, eine Ausarbeitung der Leitungsbestandteile des § 64a VAG, die nicht vorstandsintern delegiert werden dürfen. Dabei geht der Autor auch auf das Verhältnis der einschlägigen versicherungsaufsichts- zu den gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowie die Rolle der Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) ein, die als branchentypischer Mindeststandard im Risikomanagement qualifiziert wird. Es wird widerlegt, dass mit der Einführung des § 64a VAG sämtliche Vorstandsmitglieder über fachliche Spezialkenntnisse im Risikomanagement verfügen müssen und im Falle einer vorstandsinternen Delegation gesteigerten Überwachungspflichten ausgesetzt sind.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Dr. Christian Faust wurde am 9. März 1976 in Lübeck geboren. Er studierte von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, wo er 2000 sein erstes juristisches Staatsexamen ablegte. Das Rechtsreferendariat in Düsseldorf schloss er mit der zweiten juristischen Staatsprüfung 2002 ab. Von 2002 bis 2006 war Faust in einer englischen Rechtsanwaltskanzlei an den Standorten Frankfurt a.M. und Düsseldorf beschäftigt, in der er in den Bereichen des Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrechts international beratend tätig war. Seit 2006 arbeitet Faust bei der Deloitte &Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nach einigen Jahren in der Rechtsabteilung und enger Zusammenarbeit mit dem COO wechselte er 2011 als Compliance Officer in den Bereich Risikomanagement. Seit 2008 übt er zusätzlich die Rolle des Datenschutzbeauftragten aus. Von 2009 bis 2012 promovierte Faust berufsbegleitend über die vorstandsinterne Delegation von Aufgaben des Risikomanagements einer Versicherungsaktiengesellschaft nach § 64a VAG. Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema "Die Anpassung im Internationalen Privatrecht", die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema "Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht". Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer "Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie" verliehen. In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-recht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommen¬tar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden.