Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Länder dieser Welt haben ihre eigene Währung, die zugleich als Zahlungsmittel gilt. In Deutschland und vielen Ländern Europas ist es der Euro, in USA der US-Dollar. Die Aufstellung der Konzernabschlüsse erfolgt in der Landeswährung, wo das Mutterunternehmen ihren Sitz hat. Folglich ist die Konzernberichtswährung deutscher Unternehmen der Euro. Daneben existiert die Fremdwährung, die nicht zur Konzernberichtswährung zählt. Diese ist ausländische Währung. In Zeiten der Globalisierung operiert eine ganze Reihe von Konzernen nicht nur in der BRD, sondern weltweit. Ihre Tätigkeit bezieht sich auf mehrere Währungsräume. Jedes Jahr müssen die Unternehmen die Bilanz und die GuV aufstellen. Im deutschen Bilanzrecht gab es bis zur Einführung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 14) in 2004 keine detaillierten Vorschriften zur Währungsumrechnung. Diese werden aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung abgeleitet und bei der Erstellung von Konzernabschlüssen angewendet. DRS 14 stellt Empfehlungen für die Umsetzung der Gesamtabschlüsse dar. Es orientiert sich stark an der internationalen Norm IAS 21, die Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf die Bilanz regelt. In den Zügen der BilMoG (Bilanzmodernisierungsgesetzes) ist § 308a HGB ins Leben gerufen worden. Fremdwährungsabschlüsse werden demnach mithilfe der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Folglich ergibt sich die Notwendigkeit, eine Währungsumrechnung durchzuführen, damit die Probleme der Abschlüsse in unterschiedlichen Währungen aus der Welt geschafft werden, indem diese in eine einheitliche Währung umgerechnet werden. Das Ziel der Hausarbeit ist die Währungsumrechnung nach HGB darzustellen und Anhand eines praktischen Beispiels zu verdeutlichen.