Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,7, Universität Hamburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Einführungsseminar. Nationalismus in Deutschland von den Befreiungskriegen bis zur Reichsgründung, Sprache: Deutsch, Abstract: "[...] Eine aus der Vermittlung der praktischen Bedürfnisse hervorgegangene Verfassung ist niemals ohne Mängel zustande gekommen, [...]. Das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht ist unter unserer Mitwirkung zur Grundlage öffentlichen Lebens sgemacht. Wir verhehlen uns nicht die Gefahren, die es mit sich bringt [...]. Am Volke liegt es jetzt, für die Reinheit der Wahlen einzutreten; angestrengten Bemühungen wird es gelingen, seine Stimme wahrheitsgetreu zum Ausdruck zu bringen und dann wird das allgemeine Wahlrecht selbst das festeste Bollwerk der Freiheit sein, wird es die in die neue Zeit hineinragende Trümmer des ständischen Wesens wegräumen und die zugesicherte Gleichheit vor dem Gesetz endlich zur Wahrheit machen..." Diese Worte stammen aus dem Gründungsprogramm der Nationalliberalen Partei im Jahr 1867 und besiegelten die Spaltung des Liberalismus. Die Frage ums Wahlrecht hatte bereits in der verfassungsgebenden Nationalversammlung 1848/49 schwere Debatten ausgelöst. Nachdem das beschlossene allgemeine und gleiche Wahlrecht durch das Scheitern der Paulskirche nicht realisiert werden konnte, wurde das Thema erst 15 Jahre später, überraschenderweise durch Bismarck, wieder ernsthaft aufgeworfen. Der Antrag auf ein allgemeines, gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht erweckte jedoch Misstrauen und wurde von der Opposition als unvollkommen und gefährlich kritisiert, solange nicht auch andere Bereiche liberalisiert und demokratisch umgewandelt würden. Mit ihrer wandelnden Haltung und dem Zusammengehen mit Bismarck, stellten die Nationalliberalen ihre liberalen Ziele vor den nationalen zurück und gaben sich mit kleinen Schritten und der Hoffnung auf spätere Realisierung von wahrer Volkssouveränität und Parlamentarismus zunächst zufrieden. Doch es stellt sich die Frage, ob diese kleinen Schritte ein wirklicher Ansatz hierfür waren und in die richtige Richtung führten. War das neue Wahlrecht, das zunächst für den Norddeutschen Bund und dann für das ganze Reich galt, wirklich frei und gleich? War es ein Richtungsweisender Schritt hin zur Volkssouveränität? Oder sah es nur auf den ersten Blick so aus?!
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