Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Veranstaltung: Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder tut es. Man geht zu Fuß zum Einkaufen, fährt mit dem Rad zur Arbeit und mit dem Auto zu Verwandten. Jeder nutzt die öffentlichen Straßen, Fuß- und Fahrradwege ganz selbstverständlich. Doch darf man auch ohne Weiteres seine Mülltonne auf den Weg stellen? Und wie verhält es sich eigentlich mit dem Gastwirt, der Tische und Stühle vor sein Restaurant stellen will? Oder der Telefongesellschaft, die Kabel unter einer Straße verlegen muss? Schon anhand dieser Beispiele lässt sich erahnen, dass es unterschiedliche Regelungen zum Gebrauch der öffentlichen Wege geben muss. Die gibt es auch - und die entsprechenden Gebühren gleich dazu. Die vorliegende Ausarbeitung gibt einen Überblick über den im Hamburgischen Wegegesetz (HWegeG) geregelten Gemein- und Anliegergebrauch sowie die genehmigungspflichtigen Sondernutzungen.
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