Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: vollbefriedigend - 12 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Max-Planck-Institut für Völkerrecht), Veranstaltung: Seminar im Internationalen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt das Verhältnis der World Trade Organisation zur Europäischen Union und ist im Rahmen eines Seminars zum Internationalen Wirtschaftsrecht an der Universität Heidelberg entstanden. Zunächst wird die Kompetenz der EG für den Abschluss der WTO-Verträge untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass zwar der klassische Anwendungsbereich des GATT-Abkommens, der Warenhandel, in die ausschließliche Außenkompetenz der EG nach Art. 133 EGV fällt, es für die Gegenstände des GATS und des TRIPS aber keine umfassende Außenkompetenz der EG gibt. Das WTO-Übereinkommen wird als "gemischtes Abkommen" qualifiziert und es wird dargestellt welche Konsequenzen daraus folgen. Den zweiten Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung des WTO-Rechts als Bestandteil des EG-Rechts. Das ebenso praxisrelevante wie umstrittene Problem der unmittelbaren Anwendbarkeit von WTO-Recht wird dabei ausführlich behandelt. Nach einer Klärung, was unter unmittelbarer Anwendbarkeit exakt zu verstehen ist, werden die Argumente für und wider die unmittelbare Anwendbarkeit aufbereitet. Besonderes Augenmerk wird auf die Rechtsprechung des EuGH zu dieser Frage gelegt, die einer Kritik unterzogen wird. Der Autor plädiert mit rechtlichen und ökonomischen Gründen für eine weitergehende Anwendbarkeit des WTO-Rechts. Dabei arbeitet er die Änderungen des WTO-Abkommens gegenüber dem "alten" GATT heraus und zeigt, dass damit ein deutlicher Schritt von einer eher politisch-diplomatisch orientierten Außenhandelspolitik hin zu einer stärkeren Durchsetzung der "rule of law" im internationalen Wirtschaftsrecht verbunden ist. Diese Konstitutionalisierung sollte durch eine unmittelbare Anwendbarkeit etwa des Meistbegünstigungsprinzips oder des Grundsatzes der Inländergleichbehandlung effektiv vorangetrieben werden. Abschließend wird die Frage nach der Wirkung der Entscheidungen des "Dispute Settlement Body" der WTO im EG-Recht behandelt. Die Arbeit zeigt, dass diese in einem rechtsförmigen Verfahren getroffenen Urteile von den Gerichten der Mitglieder, einschließlich dem EuGH, beachtet werden müssen, um das Risiko sich gegenseitig widersprechender Auslegungen des WTO-Rechts zu vermeiden. Die Arbeit bietet einen kompakten Überblick zu den grundlegenden Fragen, die sich aus der Mitgliedschaft der EG und der EG-Mitgliedstaaten in der WTO ergeben, und stellt eine ausführliche Analyse der Problematik der unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts dar.
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