Im Mai 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Das war wohl die wahrscheinlich bedeutendste Reformierung der nationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Mit dem BilMoG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das bisher geltende HGB- Bilanzrecht so umzuformen und auszubauen, dass eine Annäherung an die internationale Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) geschaffen werden kann. Zu den wohl umfangreichsten Änderungen durch das BilMoG gehören insbesondere die neu eingeführten Rechnungslegungsvorschriften für Rückstellungen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften haben Rückstellungen im Jahresabschluss zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ziel dieser Arbeit ist es, vor dem Hintergrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, einen Einblick in die neuen Regelungen für sonstige Rückstellungen zu geben und die damit verbundenen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen aufzuzeigen. Der praktische Umgang mit sonstigen Rückstellungen wird anhand von einzelnen praxisbezogenen Beispielen mit Berechnungen, Buchungssätzen und zugehörigen Erläuterungen verständlich dargestellt. Des Weiteren wird auf die gesetzlichen Übergangsregelungen eingegangen, die sich zum Umstellungszeitpunkt auf das neue HGB-Recht ergaben. Ferner soll untersucht werden, inwieweit sich die neu eingeführten Bewertungsvorschriften für Rückstellungen auch auf Fundamentalgrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auswirken.
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