Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: keine, Humboldt-Universität zu Berlin (Geographisches Institut), Veranstaltung: Wohnungsmarkt und Wohnungspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Belegarbeit gibt einen Einblick in die österreichische Wohnungspolitik und den Wohnungsmarkt. Dabei wird betrachtet, ob das in der Literatur üblicherweise verwendete Charakteristikum des konservativen, kontinentaleuropäischen Regimetyps auch im Bereich der Wohnungspolitik und des Wohnungsmarktes Österreichs nachvollziehbar ist. Um einen verständlichen Einblick in die Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes zu geben, werden nach der Darstellung des österreichischen Wohnungsmarktes im historischen Zeitverlauf die Ebenen der Instrumente der Wohnungspolitik näher erläutert. Hierbei wird auf die wesentlichen Gesetze, die für den Wohnungsmarkt von Relevanz sind, eingegangen. Des Weiteren wird das Konzept der Wohlfahrtsregime nach Esping-Andersen dargestellt und geprüft, ob Österreich in den oben genannten Regimetyp einzuordnen ist. Im Folgenden werden typische Merkmale des österreichischen Wohnungsmarktes gekennzeichnet, um den Einfluss der Wohnungspolitik zu verdeutlichen. Da in Österreich Wohnungspolitik und -markt in engem Zusammenhang stehen, werden die Auswirkungen der Politik auf den Wohnungsmarkt skizziert. Bei der Bearbeitung des Themas wurde ersichtlich, dass in Österreich Ausländer erschwerte Zugangsbedingungen zum Wohnungsmarkt haben. Diese Problematik wird im letzten Kapitel behandelt. Die Hausarbeit knüpft an die Ausführungen des im Oberseminar "Wohnungsmarkt und Wohnungspolitik" gehaltenen Referats an, Anmerkungen der Seminarteilnehmer wurden eingearbeitet. Eine Form der österreichischen Wohnungspolitik kam erstmals 1917 zum Tragen. Zu diesem Zeitpunkt entschied sich die österreichische Regierung eine Mieterschutzverordnung zu erlassen, um den Familien der Soldaten des ersten Weltkrieges einen Schutz zu gewähren. In diesem Zusammenhang war es dem Vermieter untersagt, die Mieten zu erhöhen. 1922 wurde die Mieterschutzverordnung in die Rechtsordnung der österreichischen Politik übernommen. Ein weiteres Problem, welches den Eingriff der Regierung erforderte, war die in den zwanziger Jahren fast zum Erliegen kommende private Bautätigkeit. Die bereits vorher bestehende Wohnungsnot nahm kontinuierlich zu und machte einen öffentlichen Wohnungsbau unabdingbar (VGL. LEXIKON AEIOU). Insbesondere in der Hauptstadt Wien war die Situation unhaltbar.
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