Vor dem Hintergrund der Verschränkung von Unionsrechtsordnung und mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen ist die zeitliche Wirkung von Urteilen des EuGH einer der zentralen Bausteine des Unionsrechts. Im Anschluss an die sorgfältige Aufarbeitung der sie prägenden unionsrechtlichen Rahmenbedingungen setzt sich die Arbeit mit den Möglichkeiten mitgliedstaatlicher Gerichte zur Reaktion auf eine in zeitlicher Hinsicht nicht begrenzte Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH auseinander. Indem sie insbesondere die „Durchsetzungsdimension“ des Unionsrechts in den Blick nimmt, leistet sie einen Beitrag zur Bestimmung des Stellenwerts des Anwendungsvorrangs und lässt die hybride Natur der richtlinienkonformen Auslegung stärker sichtbar werden.