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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Latinistik - Literatur, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung „Manet autem illa quoque excepta eius oratio: scripsit vero hanc quam legimus ita perfecte ut iure prima haberi possit.“ Zu diesem Urteil kam Asconius bei seinem Kommentar der ciceronischen Rede Pro Milone. Verwunderlich ist allerdings, dass Marcus Tullius Cicero mit dieser, seiner vermeintlich besten Rede den Prozess nicht gewinnen konnte und sein Klient Titus Annius Milo in die Verbannung geschickt wurde. Bei Asconius lassen sich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Latinistik - Literatur, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung „Manet autem illa quoque excepta eius oratio: scripsit vero hanc quam legimus ita perfecte ut iure prima haberi possit.“ Zu diesem Urteil kam Asconius bei seinem Kommentar der ciceronischen Rede Pro Milone. Verwunderlich ist allerdings, dass Marcus Tullius Cicero mit dieser, seiner vermeintlich besten Rede den Prozess nicht gewinnen konnte und sein Klient Titus Annius Milo in die Verbannung geschickt wurde. Bei Asconius lassen sich zwei erklärende Umstände finden. Zum einen sei Cicero, da er durch das Geschrei des Mobs irritiert und durch die pompeianischen Truppen eingeschüchtert war, nicht mit seiner üblichen constantia aufgetreten und konnte daher nicht, wie gewöhnlich, mit seinem Verteidigungsplädoyer brillieren. Zum anderen deutet Asconius an, dass es zwei Versionen von Pro Milone gegeben habe – die tatsächlich gehaltene sowie eine überarbeitete und veröffentlichte, die uns vorzuliegen scheint. Die These von den zwei Versionen wird bis heute kontrovers diskutiert. Neumeister, der von einer Aus-, aber nicht Umarbeitung der Rede ausgeht, stellt allerdings treffend fest, dass bei einer rhetorischen Untersuchungen diese Frage von sekundärer Bedeutung sei und die überlieferte Fassung wie eine tatsächlich gehaltene Rede zu betrachten sei. Bei seiner sehr facettenreichen Interpretation der Miloniana geht Neumeister von der Rede als einem planvollen Überredungsprozess aus, dessen „verborgene Ordnung [und] taktische[r] Plan ans Tageslicht“ gebracht werden muss. Dabei habe „jeder Teil, jeder Satz, jede Darstellungsform eine bestimmte Funktion“. Die rhetorische Gesamtstrategie wurde von mehreren Autoren, am prominentesten wohl von Neumeister, behandelt. Besonders konzentrierte man sich auf die rhetorische Gesamtkonzeption der Rede. Bei Schmitz findet sich die Fokussierung auf ein entscheidendes Detail der Prozessreden, nämlich die Darstellung der gegnerischen Zeugen. Diese seien entsprechend der rhetorischen Theorie charakterisiert und fügten sich in Ciceros allgemeine Strategie ein. Die vorliegende Arbeit möchte nun die Zeugen der Verteidigung, also die Ciceros, unter diesen beiden Gesichtspunkten der Theorie und der Strategie betrachten. In Asconius‘ Bericht und Kommentar zu Pro Milone findet sich keine Nennung von Zeugen der Verteidigung. Offenbar hatten sich die Anwälte Milos mit Kreuzverhören der gegnerischen Zeugen begnügt. Doch dies hielt Cicero in seiner Rede nicht davon ab, Zeugen für seine Argumente zu benennen oder gar aufzurufen...