Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: Bestanden, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber den steuerlichen Zinsausgabenabzug neu geregelt. Durch die Einführung einer sog. Zinsschranke gem. § 4 h EStG wird der Zinsausgabenabzug für viele Unternehmen eingeschränkt. Die Zinsschranke gilt unabhängig von der Rechtsform des finanzierten Unternehmens und der Personen des Darlehensgebers. Die Ausgestaltung dieser Einschränkung des Zinsausgabenabzugs wird in der einschlägigen Literatur kontrovers diskutiert. Neben verfassungs- und europarechtlichen Bedenken wird vor allem die unzureichende gesetzliche Umsetzung kritisiert, die in der Praxis zu nicht unerheblichen Anwendungsproblemen führt. Auch das BMF-Schreiben vom 4. 7.2008 lässt noch zahlreiche Detailfragen offen. Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist die Darstellung der Konzeption und Wirkungsweise der Zinsschrankenregelung des § 4 h EStG nach derzeitigem Rechtsstand. Dazu sollen nach diesen einleitenden Bemerkungen (Abschnitt 1.) zunächst die konzeptionellen Grundlagen des § 4 h EStG dargestellt werden (Abschnitt 2.). Hierzu gehören die mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung des Gesetzgebers, die technische Ausgestaltung der Zinsschranke sowie die in der einschlägigen Literatur geäußerte grundsätzliche Kritik an der Neuregelung. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Wirkungsweise des § 4 h EStG im Einzelnen untersucht und kritisch gewürdigt (Abschnitt 3.). Hierzu sind insbesondere die steuerlichen Anknüpfungspunkte und die Ausnahmetatbestände inhaltlich zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang ist der Begriff des steuerlichen EBITDA von besonderer Bedeutung. Mit einer Schlussbetrachtung in Abschnitt 4 wird die Untersuchung abgeschlossen.
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