[...]Die Zinsschranke drückt sich im neu eingeführten § 4h EStG, in Verbindung mit der Neufassung des § 8a KStG, aus und beschränkt den steuerlichen Abzug von Zinsaufwendungen, die vor der Unternehmenssteuerreform 2008 i. d. R. noch in vollem Umfang, als betrieblich / beruflich veranlasst, absetzbar waren. Im Rahmen dieser Seminararbeit wird die Funktionsweise der Zinsschranke erläutert und die Reaktion der unternehmerischen Praxis auf solch eine Maßnahme dargestellt. Es wird ebenfalls aufgezeigt welche Folgen sie für die Unternehmen hat und welche Möglichkeiten zur Umgehung der Zinsschranke existieren. Bei Letzterem werden zwei Fälle unterschieden, unter welchen Umständen es per Gesetzgebung zu einer Nichtanwendung der Zinsschranke kommt und welche praxisorientierten Gestaltungsmöglichkeiten es darüber hinaus für Unternehmen gibt, ihre Zinsaufwendungen in vollem Umfang abzugsfähig zu gestalten[...]
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