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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,7, Brandenburgische Technische Universität Cottbus (Fakultät 6 für Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung), Veranstaltung: Bau- und Planungsrecht für Wirtschaftsingenieure, Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutschen Regularien zur Honorierung von Architekten- und Ingenieursleistungen stehen seit längerem in der Europäischen Gemeinschaft in der Kritik. Vielfach wird bemängelt, dass die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit von anderen EU-Mitgliedsstaaten durch Verordnungen in Deutschland eingeschränkt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,7, Brandenburgische Technische Universität Cottbus (Fakultät 6 für Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung), Veranstaltung: Bau- und Planungsrecht für Wirtschaftsingenieure, Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutschen Regularien zur Honorierung von Architekten- und Ingenieursleistungen stehen seit längerem in der Europäischen Gemeinschaft in der Kritik. Vielfach wird bemängelt, dass die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit von anderen EU-Mitgliedsstaaten durch Verordnungen in Deutschland eingeschränkt werden. Ein Ziel der EU ist, ein stärkeres Zusammenwachsen der Mitgliedsstaaten zu erreichen, um einen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt für alle zu ermöglichen. Beschränkungen und Hemmnisse auch für Leistungen von Architekten und Ingenieure sind daher zu vermeiden und abzubauen. Die EU-Kommission hat seit Jahren immer wieder auf einen Verstoß der geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Deutschland gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU hingewiesen und Gegenmaßnahmen gefordert. Die Bundesrepublik hat weiterhin an der Verordnung festgehalten mit dem Verweis auf die besondere Situation in Deutschland. Durch die Verordnung wurden die hohe Qualität und die Baukultur sowie eine angemessene Vergütung für Planungsleistungen sichergestellt. Trotz zahlreicher Argumente für den Erhalt der Verordnung und der Darlegung, dass diese mit den geltenden Richtlinien der EU vereinbar ist, wurde gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vom Europäischen Gerichtshof durch die EU-Kommission eingereicht.

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