In dieser Dissertation wird die arzneimittelrechtliche Gefährdungshaftung aus § 84 AMG hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit bewertet. Dabei wird zunächst umfassend das Institut der Gefährdungshaftung erläutert. Schwerpunkt der Arbeit ist die Problematik des Kausalitätsbeweises. In der Arbeit wird deutlich, dass auch die Kausalitätsvermutung aus § 84 Abs. 2 AMG bestehende Beweisprobleme nicht behebt. Der Autor votiert für eine Absenkung des Beweismaßes und führt hierfür insbesondere europarechtliche Argumente an. Nach der Auffassung des Autors widerspricht die Kausalitätsvermutung aus § 84 Abs. 2 AMG der europäischen Produkthaftungsrichtline, an der sich die Arzneimittelhaftung nach der Auffassung des Autors zu orientieren habe.
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