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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Hohenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Im deutschen Steuerrecht existieren mit der Besteuerung des Einzelunternehmens und der Besteuerung der Kapitalgesellschaft zwei Grundformen der Unternehmensbesteuerung. Der Besteuerung der Personengesellschaft kommt daher eine besondere Bedeutung hinsichtlich ihrer Besteuerung hinzu, da die Personengesellschaft weder ausschließlich nach dem Transparenzprinzip, noch ausschließlich nach dem Trennungsprinzip besteuert wird. Stattdessen hat sich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Hohenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Im deutschen Steuerrecht existieren mit der Besteuerung des Einzelunternehmens und der Besteuerung der Kapitalgesellschaft zwei Grundformen der Unternehmensbesteuerung. Der Besteuerung der Personengesellschaft kommt daher eine besondere Bedeutung hinsichtlich ihrer Besteuerung hinzu, da die Personengesellschaft weder ausschließlich nach dem Transparenzprinzip, noch ausschließlich nach dem Trennungsprinzip besteuert wird. Stattdessen hat sich im Laufe der Jahre aus der Rechtsprechung das besondere Besteuerungskonzept der zweistufigen Gewinnermittlung herausgebildet. Somit hat sich der Gesetzgeber für keine der beiden Grundformen entschieden, sondern erschuf ein eigenes Besteuerungskonzept für diese Rechtsform1. Woher diese Besonderheit kommt und wie sie begründet wird, behandle ich im Folgenden. Deshalb gehe ich zunächst näher auf die Begründung der zweistufigen Gewinnermittlung ein, um danach unter Anwendung dieses Wissens die einzelnen Stufen der Gewinnermittlung näher zu betrachten. Des Weiteren bespreche ich, wie es zu einer Zusammenfassung der beiden Stufen kommt und wie einzelne Steuerarten an diese Form der Gewinnermittlung anknüpfen. Ziel dabei ist es zu einem insgesamt besseren Verständnis für die Besonderheit der Besteuerung der Personengesellschaft beizutragen.