Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nutzung von Computern ohne einen Online-Zugang am Arbeitsplatz ist heutzutage im betrieblichen Alltag nicht mehr vorstellbar. Den zahlreichen positiven Effekten eines Arbeitsplatzes mit einem Online-Zugang stehen jedoch auch Risiken gegenüber. Häufig tendieren Arbeitnehmer dazu, ihre privaten Angelegenheiten über das Internet während der Arbeitszeit zu erledigen. Abgesehen von der eher harmlosen Nutzung von Internet-Diensten wie z.B. Nachrichtenportalen können aber auch missbräuchliche Nutzungsaktivitäten der Arbeitnehmer auftreten, die selbst für den Arbeitgeber u.U. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Um auf der einen Seite dieser Missbrauchsgefahr vorzubeugen und auf der anderen Seite bereits eine vollzogene missbräuchliche E-Mail- und Internet-Nutzung sanktionieren zu können, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die E-Mail- und Internet-Aktivitäten seiner Mitarbeiter durch geeignete technische Maßnahmen zu kontrollieren. Allerdings steht dem Kontrollinteresse des Arbeitgebers wiederum das Schutzinteresse seiner Mitarbeiter vor einer ständigen bzw. gesetzeswidrigen Kontrolle ihres Verhaltens am Arbeitsplatz gegenüber. In diesem Spannungsfeld ist zu eruieren, inwieweit der Arbeitgeber die E-Mail- und Internetaktivitäten seiner Mitarbeiter kontrollieren darf und in welchem Ausmaß dabei das Schutzinteresse der Arbeitnehmer zum Tragen kommt.