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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.) Paulus libro trigensimo secundo ad edictum: Die Stelle D.17.1.26.8 (Paulus libro trigensimo secundo ad edictum) entstammt den Digesten des Corpus Iuris Civilis des Kaisers Justinian I. (527 - 565 n.Chr.). Die Digesten (Pandekten) sind der zweite von vier Teilen des Corpus Iuris Civilis und wurden 533 n. Chr. von Kaiser Justinian als Gesetzbuch verkündet. Sie gliedern sich in 50 Bücher,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.) Paulus libro trigensimo secundo ad edictum: Die Stelle D.17.1.26.8 (Paulus libro trigensimo secundo ad edictum) entstammt den Digesten des Corpus Iuris Civilis des Kaisers Justinian I. (527 - 565 n.Chr.). Die Digesten (Pandekten) sind der zweite von vier Teilen des Corpus Iuris Civilis und wurden 533 n. Chr. von Kaiser Justinian als Gesetzbuch verkündet. Sie gliedern sich in 50 Bücher, welche in Titel und diese wiederum in Fragmente (leges) unterteilt sind. Das vorliegende Fragment (lex 26, Abschnitt 8) entstammt dem 1. Titel des 17. Buches. Dieser Titel trägt die Überschrift „Mandativel contra“(Über die Auftragsklage und die Gegenklage). Verfasst wurde dieses Fragment von Iulius Paulus, der dabei offenbar von einem bereits von Mela behandelten Fall ausgeht. 2.) Iulius Paulus: Über die Herkunft von Iulius Paulus (Ende des 2. / Beginn des 3. Jahrhunderts) ist nichts bekannt. Er wurde um 160 n. Chr. geboren und war ein Schüler des Cervidius Scaevola, was sich auch aus der bei Paulus immer wiederkehrenden Wendung Scaevola noster schließen lässt. Er lebte also zur Zeit der Spätklassik, der Regierungszeit des Septimus Severus (193-235) und hat, wie die meisten Juristen seiner Zeit, die ritterlichen Staatsämter durchlaufen: Paulus war zunächst als Assessor des praef. praet. Papinian tätig, mit dem er auch dem kaiserlichen Consilium angehört hat. Er bekleidete das Amt a memoria und gelangte bis zur Prätorianerpräfektur. Sein Todesjahr ist unbekannt. Die größte Bedeutung seiner zahlreichen Werke gewannen die Kommentare zum Edikt in 80 Büchern, zum Sabinius in 16 Büchern sowie die Fortsetzungen der Tradition der hochklassischen Kasuistik in der responsa (23 Bücher) und den quaestiones (26 Büchern). Als einer der produktivsten römischen Juristen verfasste Paulus aber auch Kommentare zu einzelnen Gesetzen und Senatsbeschlüssen, verwaltungsrechtliche Schriften und bearbeitete die Schriften zahlreicher Juristen. Insgesamt fasste er etwa 90 Schriften ab, aus denen 2080 Fragmente in die Digesten aufgenommen wurden. Damit zählte er wohl neben Gaius, Papinian, Ulpian und Modestinus zu den fünf bedeutendsten Juristen, deren Meinung von den Justizbeamten bei zu entscheidenden Fällen gefolgt werden sollte. 3.) Fabius Mela: Paulus zitiert in seiner Textstelle den römischen Juristen Mela. Wie heute ganz allgemein angenommen wird, war Mela ein Zeitgenosse des Juristen Labeo (ca. 50. v. Chr. - 10 n. Chr.)[...]