Mit der Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde die elektronische Rechnung der Papierrechnung grundsätzlich gleichgestellt. Damit erfüllen elektronische Rechnungen die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes und berechtigen damit - bei Vorliegen der entsprechenden Pflichtangaben - insbesondere zum Vorsteuerabzug. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Format (PDF, XML, EDIFACT etc.) der elektronische Rechnungsversand erfolgt. Welche Anforderungen die Finanzverwaltung an den elektronischen Rechnungsaustausch stellt, ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 zu den GoBD (Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Daneben sind technische Grundlagen und Besonderheiten der elektronischen Archivierung von Bedeutung, um die geforderten handelsrechtlichen wie auch steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Das ZUGFeRD-Verfahren ist ein elektronisches Rechnungsformat, das Rechnungen als PDF und als elektronisch auslesbare XML-Datei versendet. Damit kann der Rechnungsempfänger die Rechnung digital verarbeiten oder als PDF "manuell" weiterverarbeiten. Unsere Fachbroschüre gibt Ihnen einen guten und klaren Überblick über die wesentlichen Fakten zum Thema digitale Rechnungen und E-Invoicing an die Hand.
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