Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1,7, Universität Paderborn (Institut für Medienwissenschaften), Veranstaltung: Jugendmedienschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung des neuen Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002, dem Inkrafttreten des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) wurde die Instanz der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in den Status einer Organisation erhoben, die rechtlich verbindliche Kennzeichnungen im Sinne des Jugendschutzgesetzes vergibt. Trotz der Änderungen, die seitdem in Kraft getreten sind, steht das System noch immer in der Kritik und die Diskussion über den Jugendschutz gerade im Zusammenhang mit digitalen Spielen immer wieder im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. So wird auf der einen Seite in der Öffentlichkeit häufig ein schärferes Vorgehen bei der Altersfreigabe von digitalen Spielen gefordert. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die Frage, warum bei digitalen Spielen, die für erwachsene Spieler gedacht sind, immer noch eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) möglich ist, obwohl die USK dazu in der Lage wäre, diese Spiele als USK 18: keine Jugendfreigabe in den Handel kommen zu lassen und damit eine Indizierung durch die BPjM auszuschließen. Die folgende Arbeit soll einen kurzen Überblick über die Instanzen geben, die am Jugendschutz im Bereich der digitalen Spiele beteiligt sind. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Institutionen der USK und der BPjM gelegt. Weiterhin wird sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Indizierung von digitalen Spielen durch die BPjM sinnvoll ist, oder ob es nicht ausreichend wäre, wenn die USK Spielen, die aktuell indiziert oder zensiert werden, damit sie doch auf dem deutschen Markt erscheinen können, eine USK 18 Freigabe zu geben.