Bei Bargeld handelt es sich um ein Zahlungsmittel, das über Grundprinzipien und Charakteristika verfügt, die bei keinem anderen Zahlungsmittel in dieser Gestalt vorzufinden sind. So ist Bargeld nicht nur höchst anonymitätswahrend, sondern es erlaubt auch unmittelbare Vermögensverschiebungen ohne die Einschaltung von Dritten in den Zahlungsprozess. Mit Zentralbanken als hoheitlichen Ausgabestellen ist es zudem frei von Liquiditäts- und Kreditrisiken. Schon deshalb drängt sich die Frage auf, ob mithilfe einer von der EZB angekündigten sog. Retail Central Bank Digital Currency, also einer digitalen Zentralbankgeldform für den Privatkundenbereich, bargeldgleiche oder zumindest bargeldähnliche Eigenschaften nachbildbar wären. Entlang der prägenden Eigenschaften von Bargeld untersucht Maximilian Beilner, ob ein digitales Bargeld in rechtlicher Hinsicht realisierbar wäre. Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft in Konstanz und Valencia; 2019 Erste Juristische Prüfung; 2023 Promotion; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Bankrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Frankfurt am Main.
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