Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: keine, Universität Hamburg (Instiut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Ausgewählte Probleme politischer Theorien, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon in den 70er Jahren prüfte die Enquete-Kommission "Verfassungsreform" des Deutschen Bundestages verschiedene Möglichkeiten einer Verstärkung politischer Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte, lehnte jedoch die Implementation direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetz ab. Die Herstellung der deutschen Einheit und die Verfassungsgebung in den neuen Bundesländern hat die Frage der Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene wiederbelebt. Diese Elemente finden sich zwar in fast allen Landesverfassungen, aber auf Bundesebene ist ein Volksentscheid nur in Artikel 29 (3) vorgesehen, wenn es um die Neugliederung des Bundesgebietes geht. Im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung von 1919 ist die gegenwärtige Verfassung der Bundesrepublik sehr stark repräsentativ geprägt. Wenn man der Frage nachgeht, warum das so ist, werden in der Literatur immer wieder die schlechten "Weimarer Erfahrungen", vor deren Hintergrund der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verfaßte, angeführt. Dies war auch bei der Diskussion um eine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung der Fall. CDU/CSU lehnten den Antrag von SPD und Grünen ab, die Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid als komplementäre Instrumente zum parlamentarisch-repräsentativen System einführen wollten. Der Parlamentarische Rat habe gerade mit seinem strikten Bekenntnis zur parlamentarisch-repräsentativen Demokratie die entscheidenden Konsequenzen aus dem Scheitern der Weimarer Demokratie gezogen. Selbst wenn in der Weimarer Republik nur relativ wenige Entscheidungen getroffen wurden, habe die parlamentarische Demokratie damals doch unter dem permanenten Druck plebiszitärer Entscheidungsmöglichkeiten gestanden, was wesentlich zu ihrer Schwächung beigetragen habe. Die Entscheidung des Parlamentarischen Rates vor dem Hintergrund der Weimarer Erfahrungen sei auch heute noch richtungsweisend, hieß es von Seiten der CDU/CSU. Dies ist Anlaß für mich, in dieser Arbeit der Frage, welche Instrumente direkter Demokratie es in der Weimarer Republik gab und wie die Erfahrungen damit waren, nachzugehen. Zunächst werde ich einige der in dieser Hausarbeit verwendeten Begriffe klären, danach wird vorgestellt, über welche plebiszitären Elemente die Weimarer Reichsverfassung verfügte und im anschließenden Kapitel werden die Erfahrungen, die mit diesen Elementen gemacht wurden, aufgezeigt. Im letzten Kapitel wird dann erörtert, inwieweit das "Weimarer Argument" heute überhaupt noch stichhaltig ist.
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