Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 2,3, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Seitdem die Menschheit existiert und sie ihre ersten Schritte zur Entstehung einer Gemeinschaft gemacht hat, ist das Thema der Herrschaftsysteme aktuell. Seit der Antike befasst man sich mit der Frage, wie das gesellschaftliche Leben organisiert werden kann. Die Demokratie, die ihre Wurzeln in der Antike hat, hält man heutzutage für das erfolgreichste politische System, welches Gleichheit, Gerechtigkeit und vor allem Freiheit predigt. Das bedeutet nicht, dass sie keine Nachteile aufweist, deswegen bezeichnet man sich nicht als eine Idealform des Herrschens. In der jungeren Vergagangenheit machen reguläre Krisen mit einem politisch-ökonomischen Charakter deutlich, dass die heutige Demokratie einen Bedarf an Verbesserung hat, welche man in der Form einer direkten Demokratie suchen kann. Das Thema der direkten Demokratie ist besonders interessant, weil sie fast immer extreme Ansichten provoziert - auf der einen Seite komplette Verneinung, auf der anderen Seite ideologischen Enthusiasmus. Das liegt daran, dass die Stellung gegenüber der direkten Demokratie fundamentale und kontrastierende menschliche Werte und politische Überzeugungen im Vordergrund stellt. Die Frage, ob politische Entscheidungen direkt von dem Volk oder durch Repräsentanten des Staates getroffen werden sollen, ist zentral und formiert die große Debatte über das Thema der direkten Demokratie in letzter Zeit. Es ist strittig, ob die Bürger mehr aktiv werden und die Bedeutung der politischen Teilhabe erkennen, weil die Wahlbeteiligung in Deutschland von 2002 bis 2009 mit ca. 10% gesunken ist. In Deutschland wird die Debatte über die direktdemokratischen Instrumente kontrovers geführt. Die Aufgabe der vorliegenden Hausarbeit ist es, die Verschiedenheit der Meinungen und derer Leitideen zu präsentieren, basierend auf die im Grundgesetz Deutschlands vorgegebenen Bestimmungen über das Ausüben von Volksbestimmungen auf die Landes- und Kommunalebene. Die Bundesebene wird in der Analyse nicht maßgeblich berücksichtigt, da in der Verfassung nur in zwei Fällen ein Referendum vorgesehen ist.
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