Die Aktualität des Themas entspringt der Entwicklung des deutschen Rechts im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts. Die Eingangszahlen vor den Landgerichten sinken und Streitigkeiten in diesen Rechtsgebieten werden immer öfter vor Schiedsgerichten ausgetragen. Da die Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit im Schiedsgerichtswesen als entscheidende Vorteile angepriesen werden, setzt die Dissertation an diesem Punkt an und sucht nach Lösungswegen, um auch vor den staatlichen Gerichten mehr Vertraulichkeit auf Parteiantrag hin zu garantieren. Es wird dabei untersucht, ob sich eine Dispositionsbefugnis bereits de lege lata begründen lässt und wie eine Ausgestaltung de lege ferenda möglich wird. Das Werk erarbeitet schließlich die abstrakten Voraussetzungen, die eine Neuregelung erfüllen muss und setzt sich dabei auch mit bereits bestehenden Vorschlägen auseinander. Anschließend wird ein konkreter Gesetzesvorschlag in Form des neuen § 169a GVG vorgestellt und detailliert erörtert.
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