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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Hochschule Coburg (FH), Sprache: Deutsch, Abstract: Diversion ist die Ersetzung der förmlichen Sanktionierung. Dieser Begriff fasst die vielfältigen Möglichkeiten, Jugendstrafverfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen, zusammen und des Weiteren hat sich die Diversion im Jugendstrafrecht ebenso zu einer eigenständigen Verfolgungsstrategie entwickelt. Dies impliziert, dass zuerst die Einstellungsmöglichkeiten zu prüfen sind, bevor es zur Anklage bzw. zu einer Verurteilung kommt. Die Nichtverfolgungsermächtigungen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Hochschule Coburg (FH), Sprache: Deutsch, Abstract: Diversion ist die Ersetzung der förmlichen Sanktionierung. Dieser Begriff fasst die vielfältigen Möglichkeiten, Jugendstrafverfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen, zusammen und des Weiteren hat sich die Diversion im Jugendstrafrecht ebenso zu einer eigenständigen Verfolgungsstrategie entwickelt. Dies impliziert, dass zuerst die Einstellungsmöglichkeiten zu prüfen sind, bevor es zur Anklage bzw. zu einer Verurteilung kommt. Die Nichtverfolgungsermächtigungen der §§ 45, 47 JGG, welche die wichtigste Grundlage für Diversion im Jugendstrafverfahren bilden,sind Ausdruck des Erziehungsgedankens welcher nicht nur zur „Subsidiarität der Strafe“ sondern auch zu „Subsidiarität des Strafverfahrens“ führt. In dieser Abhandlung werde ich die §§ 45 und 47 des JGG näher erörtern als auch die Katalogweisungen des § 10 I JGG sowie auch differenziert die richterlichen Weisungen als auch die Verfahrensrechtlichen Grundlagen um einen Überblick darzustellen.