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Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen Diskussion mitbestimmt. Die Beiträge arbeiten den Stand der Diskussion zur Haftung für fehlerhafte Befunddokumentation und fehlerhafte Aufklärungsdokumentation heraus. Gefahren einer Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich darüber hinaus bei der Rechtsfindung…mehr
Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen Diskussion mitbestimmt. Die Beiträge arbeiten den Stand der Diskussion zur Haftung für fehlerhafte Befunddokumentation und fehlerhafte Aufklärungsdokumentation heraus. Gefahren einer Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich darüber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfälle ein. Die Autoren weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit für den Arzt. Die in diesem Band versammelten Beiträge des XVIII. Kölner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht sind zugleich Arbeitsmittel für die Rechtspraxis.
Mit Beiträgen von B. Baxhenrich, S. Classen, I. Dautert, L. Figgener, M. Follmann, A. Jorzig, H.-F. Kienzle, N. Pohlmann, J. Taupitz und R. Uphoff
Inhaltsangabe
Der praktische Fall: Haftungsfalle Mutterpass.- Die ärztliche Befunderhebung.- Haftung für fehlerhafte Befunddokumentation.- Diskussion.- Die manipulierte Aufklärungsdokumentation.- Aufklärungsgespräch und Dokumentation.- Haftung für fehlerhafte Aufklärungsdokumentation - Selbstbestimmung, Therapie, Sicherung -.- Veränderte Dokumentation — Beweissicherheit der EDV.- Diskussion.- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Neue Leitlinienkompetenz?.- Leitlinien als Behandlungsvorschrift — Einschränkung der Therapiefreiheit?.- Verbindlichkeit unterschiedlicher Leitlinien.- Diskussion.
Der praktische Fall: Haftungsfalle Mutterpass.- Die ärztliche Befunderhebung.- Haftung für fehlerhafte Befunddokumentation.- Diskussion.- Die manipulierte Aufklärungsdokumentation.- Aufklärungsgespräch und Dokumentation.- Haftung für fehlerhafte Aufklärungsdokumentation - Selbstbestimmung, Therapie, Sicherung -.- Veränderte Dokumentation - Beweissicherheit der EDV.- Diskussion.- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Neue Leitlinienkompetenz?.- Leitlinien als Behandlungsvorschrift - Einschränkung der Therapiefreiheit?.- Verbindlichkeit unterschiedlicher Leitlinien.- Diskussion.
Der praktische Fall: Haftungsfalle Mutterpass.- Die ärztliche Befunderhebung.- Haftung für fehlerhafte Befunddokumentation.- Diskussion.- Die manipulierte Aufklärungsdokumentation.- Aufklärungsgespräch und Dokumentation.- Haftung für fehlerhafte Aufklärungsdokumentation - Selbstbestimmung, Therapie, Sicherung -.- Veränderte Dokumentation — Beweissicherheit der EDV.- Diskussion.- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Neue Leitlinienkompetenz?.- Leitlinien als Behandlungsvorschrift — Einschränkung der Therapiefreiheit?.- Verbindlichkeit unterschiedlicher Leitlinien.- Diskussion.
Der praktische Fall: Haftungsfalle Mutterpass.- Die ärztliche Befunderhebung.- Haftung für fehlerhafte Befunddokumentation.- Diskussion.- Die manipulierte Aufklärungsdokumentation.- Aufklärungsgespräch und Dokumentation.- Haftung für fehlerhafte Aufklärungsdokumentation - Selbstbestimmung, Therapie, Sicherung -.- Veränderte Dokumentation - Beweissicherheit der EDV.- Diskussion.- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Neue Leitlinienkompetenz?.- Leitlinien als Behandlungsvorschrift - Einschränkung der Therapiefreiheit?.- Verbindlichkeit unterschiedlicher Leitlinien.- Diskussion.
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