In diesem Band: die Beiträge des XVIII. Kölner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht. Sie sind Arbeitsmittel für die Rechtspraxis. Die Behandlungsdokumentation dient der medizinischen Versorgung, ist aber ebenso bedeutsam für die forensische Aufarbeitung. Ihren Umfang bestimmt auch das Haftungsrecht. Die Beiträge arbeiten den Stand der Diskussion zur Haftung für fehlerhafte Befund- und Aufklärungsdokumentation heraus.
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