Die Arbeit untersucht, in welchen Situationen es zur Doppelbesteuerung nach einer Besteuerung nach § 6 AStG kommt. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die Besteuerung nach § 6 AStG verfassungs- und abkommenskonform ist und zeigt, dass kaum ein deutsches Doppelbesteuerungsabkommen eine Doppelbesteuerung vollständig vermeiden kann, wenn dem Realisationsakt eine Wegzugsbesteuerung vorausgegangen ist. Eingehend untersucht die Verfasserin unionsrechtliche Vorgaben und begründet, dass im Ergebnis das Besteuerungsrecht des Zuzugsstaats in EU-Sachverhalten hinsichtlich solcher Wertveränderungen zurücktreten müsse, die vor Begründung der Ansässigkeit in diesem Staat entstanden sind, um so eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
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